Prophylaxe
Vorsorge
Die Vorsorge zur Vermeidung von Karies und Parodontitis besitzt in unserer Praxis einen besonders hohen Stellenwert. Denn die Basis jeglicher erfolgreicher zahnärztlicher Maßnahme ist ein möglichst belagfreies Gebiss. Wir sind also gerne bereit, gemeinsam mit Ihnen, durch prophylaktische Maßnahmen, Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch gesund zu erhalten.
Prophylaxe bei Kindern
Die Prophylaxe bei Kindern beginnt schon ab dem ersten Zahn. Dieser erste Zahn sollte schon mit Hilfe von Fingerputzhandschuhen gereinigt werden.
Parallel dazu erfolgt die Ernährungsberatung der Eltern.
Danach geht es weiter mit der Gruppenprophylaxe der Kindergartenkinder. Dabei werden die Kinder von den Patenzahnärzten begleitet, sie erfahren was zahngesunde Ernährung ist und lernen die richtige Zahnputztechnik. Diese wird ihnen immer wieder neu gezeigt.
Bei einem Praxisbesuch lernen die Kinder im Schutz der Gruppe eventuell schon einige Ängste abzubauen, sie werden mit den Behandlungseinheiten vertraut gemacht, so daß ein Zahnarztbesuch als etwas positives von den Kindern wahrgenommen wird.
Wir betreuen als Patenzahnärzte den Montessori-Kindergarten Kriftel, wo durch die Arbeit der Erzieherinnen unsere Bemühungen verstärkt werden. Es wird viel Wert auf zahngesunde Ernährung (z.B. zuckerfreier Vormittag) und das Zähneputzen nach den Mahlzeiten gelegt.
Aus unserer Sicht ist das Trinken sogar noch wichtiger als das Süßigkeitenessen. Säurehaltige Flüssigkeiten sollten nicht die Regel sein, da der Speichel länger braucht, um die Säure zu neutralisieren und den Zahn somit länger in einer schädlichen Weise umhüllt ist. Nach dem Genuß von diesen Flüssigkeiten muss man erst 15-20 Minuten mit dem Zähneputzen warten, im Gegensatz zum sofortigen Zähneputzen nach dem Genuß von Süßigkeiten. Deswegen sollte im Zuge einer zahngesunden Ernährung vorwiegend Wasser und Milch als Durstlöscher genutzt werden.
Parodontitis
Die Parodontitis ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates, die durch Bakterien in den Zahnbelägen verursacht wird. Bestimmte Zellen des Immunsystems sorgen für die Bildung großer Mengen von RANK-Ligand, mit der Folge, dass sich der Zahnhalteapparat langsam auflöst, die Zähne länger werden oder wandern und irgendwann ausfallen.
Es ist bekannt, dass es Zusammenhänge zwischen oralen und systemischen Krankheitsbefunden gibt, und auch umgekehrt haben systemische Erkrankungen nachweisbar Einfluss auf die orale Gesundheit. Umso beunruhigender sind die Folgen einer unbehandelten Parodontitis: Diabetes, kardiale Erkrankungen, ein massiv erhöhtes Risiko für Frühgeburten, Osteoporose oder auch Atemwegserkrankungen.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit einen ersten Schritt in der Bekämpfung dieser Bakterien zu tun, und zwar mit Hilfe der Professionellen Zahnreinigung (PZR), welche eine der Säulen moderner systematischer Individualprophylaxe ist.
In der Regel sollte die PZR, sowie die Routinekontrolle, zweimal im Jahr erfolgen. Die PZR ist eine sehr zeitintensive individualprophylaktische Maßnahme und umfaßt die vollständige Entfernung aller supragingivalen (oberhalb des Zahnfleischrandes) harten und weichen Belägen, die Beseitigung aller erreichbarer subgingivaler (unterhalb des Zahnfleischrandes) harten und weichen Belägen, die Beseitigung von Zahnverfärbungen (die durch Nikotin, Koffein, Teein, Rotwein etc. entstehen), die Politur und die Härtung der gesäuberten Oberflächen und vor allem auch die individuelle Mundhygieneinstruktionen für Sie.
Erreichbar sind normalerweise Ablagerungen bis zu einer Taschentiefe von 3mm. Tiefer gelegene Konkremente können nur durch eine richtige Zahnfleischbehandlung erreicht werden.
Ziel einer PZR ist das Schaffen von belagsfreien Zahn- und Wurzeloberflächen( und somit auch eines gesunden Zahnfleisches) und die Erhaltung der erzielten, gesunden Verhältnisse nach einer Zahnfleischbehandlung.
Zur Verdeutlichung dieses Schreibens haben wir für Sie in unserem Wartezimmer ein Plakat zur PZR aufgehängt.
Ihre Krankenkasse zahlt nur die Entfernung der harten Beläge oberhalb des Zahnfleischrandes einmal im Jahr. Da die PZR zu den sogenannten außervertraglichen individualprophylaktischen Leistungen gehört, wird sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sondern sie wird Ihnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) privat in Rechnung gestellt.
Wir planen für die PZR-Sitzung eine Stunde ein.
Auf Wunsch geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.